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AGB

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der strescon GmbH (nachfolgend „Strescon“) und ihren Auftraggebern/Kunden (nachfolgend „AG“).

 

Sie gelten insbesondere für:

§  Ingenieur- und Engineering-Leistungen

§  Entwicklungs- und Konstruktionsleistungen

§  Präsenz- und Online-Seminare

§  Coaching-Dienstleistungen

§  sonstige Beratungs- und Schulungsleistungen

 

Entgegenstehende oder abweichende AGB des AG werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Strescon stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

§ 2 Vertragsabschluss

Angebote von Strescon sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Die Beauftragung durch den AG (Bestellung, Anmeldung, schriftliche Beauftragung) stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Leistungsbeginn zustande.

 

Maßgeblich für den Leistungsumfang sind:

§  die schriftlichen Vereinbarungen,

§  das Angebot von Strescon,

§  ggf. Lastenhefte oder Projektbeschreibungen,

§  diese AGB.

 

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

 

§ 3 Leistungsumfang

Strescon erbringt insbesondere:

 

§  Planungen, Konstruktionen, Zeichnungen, Berechnungen

§  Entwicklungs- und Zertifizierungsleistungen

§  Prototypenbau und Projektbetreuung

§  technische Seminare und Fachschulungen

§  Präsenz- und Online-Coachings

§  Strescon ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.

 

Bei Online-Veranstaltungen trägt der AG die Verantwortung für die technischen Voraussetzungen (Internetverbindung, Endgerät, Software).

Aufzeichnungen von Online-Seminaren erfolgen nur mit ausdrücklicher Einwilligung.

 

§ 4 Mitwirkungspflichten des AG

Der AG stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten rechtzeitig zur Verfügung.

Der AG gewährleistet, dass bereitgestellte Unterlagen frei von Rechten Dritter sind.

Verzögerungen aufgrund unzureichender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Strescon.

 

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

 

Bei Engineering-Projekten ist Strescon berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen:

30 % bei Auftragserteilung

20 % bei Leistungsbeginn

30 % nach hälftiger Leistung

20 % bei Fertigstellung

 

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

§ 6 Liefer- und Leistungsfristen

Termine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.

Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen oder unvorhersehbare Ereignisse verlängern die Fristen angemessen.

Teilleistungen sind zulässig.

 

§ 7 Stornierung und Rücktritt (Seminare & Coachings)

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.

 

Bei Stornierung

ab 20 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühr fällig,

ab 13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 75 % der Teilnahmegebühr fällig,

ab 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen werden 100 % der Teilnahmegebühr fällig.

 

Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit kostenfrei möglich.

Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Diese Regelung gilt sowohl für Präsenz- als auch Online-Seminare und Coachings. Bei Online-Seminaren wird die Leistung mit Zugang zum Webinar/Meetingraum als erbracht betrachtet.

 

§ 8 Abnahme und Gefahrenübergang

Werkleistungen unterliegen der Abnahme.

Erfolgt innerhalb von drei Wochen nach Anzeige der Abnahmebereitschaft keine Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen.

Bei Online-Seminaren gilt die Leistung mit Beginn der Veranstaltung als erbracht.

 

§ 9 Rechte an Arbeitsergebnissen

Die Rechte an individuell erstellten Arbeitsergebnissen gehen mit vollständiger Zahlung auf den AG über, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Strescon bleibt berechtigt, das gewonnene Know-how weiterzuverwerten.

Schulungsunterlagen dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden.

 

§ 10 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme.

Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Strescon steht ein mindestens zweimaliges Nachbesserungsrecht zu.

 

§ 11 Haftung

Strescon haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Strescon nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

 

Die Haftung ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – je Schadensfall begrenzt auf:

20 % des Auftragswertes

maximal 50.000 EUR

bei zusammenhängenden Schäden maximal 100.000 EUR

 

Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

§ 12 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen.

Für Coaching- und Seminarinhalte gilt eine erweiterte Vertraulichkeitsverpflichtung.

Die Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort.

 

§ 13 Datenschutz

Strescon verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO.

Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website.

Der AG erklärt sich damit einverstanden, dass Strescon das Projekt unter Namensnennung als Referenz verwendet, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und – soweit zulässig – Gerichtsstand ist Stuttgart.

 

§ 15 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

§ 16 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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